Neufahrn liegt links der Isar an der Grenze zwischen der Münchner Schotterebene und dem tertiären Donau-Isar-Hügelland, ca. Neufahrn bei Freising (amtlich: Neufahrn b.Freising) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.202 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85375, 85376Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
08165
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
2. Landratsamt Freising
Hauptstraße 1
85356 Freising
3. Bürgeramt Neufahrn bei Freising
Hauptstraße 1
85376 Neufahrn bei Freising
Gemeinde Neufahrn bei Freising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Nord-Westen Neufahrns wurde im März 2022 durch den Gemeinderat die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan 133 – Nord/West II beschlossen, welcher ein neues Baugebiet vorsieht.
- Es gab Proteste und Sorgen von Anwohnern bezüglich eines Neubaugebiets im Neufahrner Süden, insbesondere hinsichtlich Verkehr und Parkplätze.
- Es gibt zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne und Änderungen davon, z.B. die 1., 2. und 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 für den Sport- und Freizeitpark am Galgenbachweg, sowie neue Pläne wie der Bebauungsplan Nr. 128 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der Bebauungsplan Nr. 122 für das NOVA Neufahrn auf dem ehemaligen AVON-Areal.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.